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19.06.2017, Ad-Hoc

Softmatic AG: Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Art. 17 MMVO

Aktivierung der Softmatic AG durch Einbringung der AlzChem AG

pta20170619019

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Aktivierung der Softmatic AG durch Einbringung der AlzChem AG

München (pta019/19.06.2017/11:20) - Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Softmatic AG haben heute beschlossen, der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der Softmatic AG, die am 4. August 2017 stattfinden soll, die Durchführung einer kombinierten Kapitalerhöhung gegen Sach- und Bareinlagen vorzuschlagen, im Wege derer die AlzChem AG in die Softmatic AG eingebracht und wodurch die Softmatic AG aktiviert werden soll.

Die AlzChem AG hat gemäß einer im Auftrag der Softmatic AG durch die S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Grundlage des Standards IDW S1 erstellten gutachtlichen Stellungnahme einen objektivierten Unternehmenswert in Höhe von EUR 250.950.000,00. Um etwaigen Marktschwankungen bis zum Zeitpunkt der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass der Wert der Sacheinlage auch im Einbringungszeitpunkt den Gesamtausgabebetrag der neuen Aktien aus der Sachkapitalerhöhung sicher unterschreitet, soll zugunsten der außenstehenden Aktionäre ein deutlicher Abschlag auf den festgestellten objektivierten Unternehmenswert der AlzChem AG vorgenommen werden. Auf dieser Grundlage sollen die Aktionäre der AlzChem AG, darunter die LIVIA Corporate Development SE, die zugleich mit einer prozentualen Beteiligung von rund 72,4% Hauptaktionärin der Softmatic AG ist, gegen Einlage aller 11.000.000 ausstehender Aktien der AlzChem AG zur Übernahme von insgesamt 100.323.339 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie der Softmatic AG zugelassen werden. Das Grundkapital der Softmatic AG wird dadurch von EUR 310.000,00 um EUR 100.323.339,00 auf EUR 100.633.339,00 erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2017 gewinnberechtigt. Sie werden zu einem Gesamtausgabebetrag von EUR 230.743.679,70, d.h. zu einem Ausgabebetrag von EUR 2,30 je Stückaktie, ausgegeben.

Um den übrigen Aktionären der Softmatic AG, die nicht an der Sachkapitalerhöhung teilnehmen können, die Aufrechterhaltung ihrer Beteiligung zu ermöglichen, soll neben der Sachkapitalerhöhung eine ausgleichende Barkapitalerhöhung durchgeführt werden, bei der nur die Inhaber der Aktien der Gesellschaft, die derzeit nicht von der LIVIA Corporate Development SE gehalten werden (nachfolgend die "in der Barkapitalerhöhung bezugsberechtigen Aktionäre"), zum Bezug neuer Aktien gegen Bareinlagen zugelassen werden (sog. "gekreuzter Bezugsrechtsausschluss"). Das Volumen der Barkapitalerhöhung und der von den in der Barkapitalerhöhung bezugsberechtigten Aktionären in bar zu leistende Bezugspreis werden dabei so festgelegt, dass die in der Barkapitalerhöhung bezugsberechtigen Aktionäre nach Durchführung der Sach- und der Barkapitalerhöhung prozentual und wirtschaftlich im bisherigen Verhältnis an der Gesellschaft beteiligt bleiben können. Zu diesem Zweck soll das Grundkapital der Softmatic AG um weitere bis zu EUR 38.246.661,00 auf bis zu EUR 138.880.000,00 durch Ausgabe von bis zu 38.246.661 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlagen erhöht werden. Die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung sind ebenfalls ab dem 1. Januar 2017 gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht der LIVIA Corporate Development SE aus den derzeit von ihr gehaltenen Aktien der Gesellschaft wird ausgeschlossen. Die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung sind den Aktionären (mit Ausnahme der LIVIA Corporate Development SE im Hinblick auf die von ihr derzeit gehaltenen Aktien der Gesellschaft, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird) im Verhältnis von 1:447 zu einem Bezugspreis von EUR 2,30 je neuer Aktie im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezug anzubieten. Im Rahmen der Barkapitalerhöhung wird die Gesellschaft einen börslichen Bezugsrechtshandel organisieren lassen, der den in der Barkapitalerhöhung bezugsberechtigen Aktionären einen Verkauf ihrer Bezugsrechte und damit die Realisierung deren Wertes für den Fall erleichtern soll, dass sie ihr Bezugsrecht nicht oder nicht vollständig ausüben können oder wollen.

Neben der kombinierten Kapitalerhöhung gegen Sach- und Bareinlagen sollen der Hauptversammlung unter anderem verschiedene Satzungsänderungen im Zusammenhang mit der geplanten Aktivierung, verschiedene Satzungsanpassungen an die rechtlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre, die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern, die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der AlzChem AG sowie die Schaffung eines genehmigten Kapitals und eine Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden.

Die Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Softmatic AG wird voraussichtlich spätestens am 23. Juni 2017 erfolgen.

(Ende)

 

Aussender:

Softmatic AG
Alter Hof 5
80331 München
Deutschland
Ansprechpartner: Maik Brockmann
E-Mail: info@softmatic-ag.com
Website: www.softmatic-ag.com
ISIN(s): DE000A0AHT46 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart

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